128 verwahrloste Hunde beschlagnahmt : Haltungsverbot! Hunde-Coach als Tierquälerin verurteilt
Zum Prozess kam Silvia S. nicht, will aber weiter als Therapeutin arbeiten
Im Internet präsentiert sich Silvia S. als erfahrene Tier-Therapeutin. Sie coacht Hunde und ihre Besitzer
Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) – In ihren Internet-Videos präsentiert sie sich als professionelle Hunde-Flüsterin. Tierschützer und das zuständige Veterinäramt halten die Frau dagegen für einen „Tier-Messi“ – vollkommen überfordert mit ihren knapp 130 Hunden.
Im Dezember 2024 rückten Tierschützer aus drei Bundesländern bei Silvia S. in Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) an. Gemeinsam mit einer Amtstierärztin und der Feuerwehr holten die Aktivisten 128 verwahrloste Hunde von der angeblichen Tier-Freundin weg.
Ein Feuerwehrmann über die Zustände in der sogenannten Tierpension: „Wir standen sprichwörtlich einen halben Meter tief in der Scheiße.“
Traurig schaut der Hund durch den Zaun. Die Gehege in der sogenannten Tierpension (rechts) waren mit Hundekot übersät
Hunde lebten im eigenen Kot
Auch die Hunde mussten lange Zeit im eigenen Kot liegen oder stehen. Ein Welpe und ein erwachsener Hund konnten nur noch tot geborgen werden.
Am Donnerstag sollte Silvia S. im Amtsgericht Halle auf der Anklagebank sitzen und sich für Vorwürfe aus dem Jahr 2022 verantworten. Doch ihr Platz blieb leer.
In der Verhandlung ging es um eine Hundepension, die die Angeklagte in Bennstedt betrieben hatte. Auch dort soll sie Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und nur lückenhaft dem Tierarzt vorgestellt haben.
Der Vorsitzende Richter Michael Pilz musste gestern ohne die Angeklagte verhandeln.
1600 Geldstrafe wegen Tierquälerei
Staatsanwältin Dr. Kirsten Golinski: „Zwei Hündinnen, die von ihrer Besitzerin in die Tierpension gegeben wurden, wiesen neun Tage später offene, nässende Wunden auf. Eine Hündin konnte nicht mehr stehen.“
Staatsanwältin Dr. Kirsten Golinski bereitet schon die nächste Anklage gegen die Hunde-Therapeutin vor
Im Februar 2024 erließ das Amtsgericht Halle einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf Tierquälerei mit einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro und einem dreijährigen Hunde-Haltungsverbot.
Tierhaltungs-Verbot kommt Berufsverbot gleich
Gegen den Strafbefehl ging die selbst ernannte Hunde-Expertin in Berufung. Statt selbst zum Prozess zu erscheinen, ließ sie sich am Donnerstag von Rechtsanwalt Ulf Schwerd vertreten. Der Jurist erklärte: „Die Mandantin akzeptiert den Strafbefehl. Sie will aber erreichen, dass das Hundehaltungs-Verbot gestrichen wird.“
Das Schild „Tierpension“ steht noch da. Hier soll Silvia S. 2022 Hunde vernachlässigt haben
Der Anwalt argumentiert: „Die Mandantin ist tiermedizinische Fachangestellte. Sie hat sich auf Physiotherapie-Angebote für Hunde spezialisiert, bietet Hunde-Coaching an. Das Haltungsverbot kommt für sie einem Berufsverbot gleich.“
Staatsanwältin Golinski, die aktuell eine neue Anklage gegen die Tier-Therapeutin vorbereitet: „Bislang haben weder strafrechtlich noch verwaltungsrechtliche Maßnahmen bei der Angeklagten Wirkung gezeigt. Das Haltungsverbot sollte Bestand haben.“ Der Vorsitzende Richter verurteilte Silvia S. wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe und Tierhaltungs-Verbot.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.