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Urteil im Streit um Dreiecks-Liebe : Lebenslange Haft für Mann, der Bekannten erstach

Verurteilt wegen heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Verden: Andrzej L. (38)

Verurteilt wegen heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Verden: Andrzej L. (38)

Foto: Marcus Prell

Verden/Achim – Nico B. (27) wollte seinem Bekannten Andrzej L. (38) nur helfen, nahm ihn sogar bei sich in der Wohnung auf. Wenige Monate später war B. tot – erstochen von dem Mann, dem er geholfen hatte. Andrzej L. wurde am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt.

L. zog Anfang 2024 bei dem 27-Jährigen und dessen Lebensgefährtin in Achim (Niedersachsen) ein. Das Zusammenleben sei zunächst harmonisch gewesen. Doch dann nahm das Verhängnis seinen Lauf. Wenige Wochen nach dem Einzug begannen Andrzej L. und die Freundin von Nico B. eine Affäre.

Angeklagter wollte offene Dreier-Beziehung

Laut Anklage machte er hinter Nicos Rücken dessen Freundin sexuell gefügig, filmte sie beim Oralverkehr. Die Aufnahmen zeigte er im Anschluss ihrem Freund – und schlug eine offene Dreier-Beziehung vor.

In diesem Haus wurde Nico B. erstochen

In diesem Haus wurde Nico B. erstochen

Foto: Marcus Prell

Nico B. lehnte dies ab. Von seiner Freundin forderte er eine Entscheidung. Die Frau wollte daraufhin die Beziehung zu ihm retten und zog zunächst bei ihrer Mutter ein. In dieser Krise habe sich das spätere Mord-Opfer Unterstützung im Familien- und Bekanntenkreis gesucht.

Der Angeklagte fühlte sich demnach zunehmend ungerecht behandelt und warf dem Mitbewohner vor, alle gegen ihn aufzuhetzen.

Messer-Stiche in Brustkorb, Bauch und Rücken

Als Nico B. dann an einem Abend im Juli 2024 in die Wohnung kam, sprachen die beiden auf dem Balkon miteinander. Dann sei Andrzej L. ihm in die Küche gefolgt und metzelte ihn mit Messer-Stichen in Brustkorb, Bauch und Rücken nieder. Ein Stich traf das Herz. Nico B. starb noch am Tatort. Dann wählte der Angeklagte den Notruf.

Der 38-Jährige wurde am Dienstag wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen vom Landgericht Verden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin verwies darauf, dass Andrzej L. die Entscheidung des Mitbewohners hätte akzeptieren müssen. Für den Konflikt, der zur Tötung führte, sei allein der Angeklagte verantwortlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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