Dekorateurin Heike wurde 1991 in Dortmund ermordet : Zweimal lebenslang, 34 Jahre nach dem Mord
Peter W. (62) und Petra G. (64) bei der Urteilsverkündung
Dortmund (NRW) – Bei diesem Prozess ging es um Freispruch oder Höchststrafe. Um 14.25 Uhr verkündete Richter Thomas Kelm (64): „Die Angeklagten werden wegen Morden jeweils zu einer lebenslangen Haft verurteilt.“ Damit wurde endlich der Tod von Heike Kötting (†28) gesühnt – nach 12.448 Tagen!
Peter W., (62) und Petra G., (64) nahmen das Urteil ohne äußerliche Regung zur Kenntnis. Sie sollen 1991 in Dortmund die junge Dekorateurin in ihrem Bungalow heimtückisch und aus Habgier getötet haben.
Heike Kötting verblutete am 25. Februar 1991 in ihrem Nähzimmer
Einbrecher flüchteten nach dem Mord mit 119 Euro
„Sie erbeuteten die Geldbörse mit 119 DM (heute ca. 60 Euro, d. Red.). Das ist nicht viel für den Tod eines Menschen“, sagte Kelm. Die Angeklagte aus Mönchengladbach schüttelte permanent wortlos den Kopf. Sie hatte bestritten, mit dem Verbrechen zu tun zu haben, behauptete, noch nie in Dortmund gewesen zu sein. Ihr mutmaßlicher Komplize schwieg bis zuletzt.
Doch das Schwurgericht hatte am Ende keine Zweifel, dass die skrupellosen Einbrecher von damals auf der Anklagebank sitzen. Die Täter waren vor 34 Jahren durch einen Kellerschacht gekommen, als Heike Kötting arglos nach Hause kam und ins Nähzimmer ging. Dort wurde sie fast erdrosselt, fiel nach zwei Stichen in den Rücken zu Boden, wurde dort in den Hals gestochen.
Die Angeklagte betrat den Gerichtssaal mit einem Rollator
Der Vater fand seine verblutete Tochter am nächsten Morgen – neben ihr lagen noch die großen Deko-Bonbons, die sie am Abend von der Arbeit mitgebracht hatte.
DNA-Gutachten belasteten die Angeklagten
„Die DNA-Gutachten waren eindeutig, die Wahrscheinlichkeit, dass die Spuren von ihnen stammen, beträgt 30 Milliarden zu eins“, so Kelm. Hautschuppen von W. und G. waren an einem herausgerissenen Telefonkabel, auf den Schultern und unter einem Fingernagel des Opfers nachgewiesen worden.
Mit diesem Ford des Opfers waren die Täter geflüchtet – der Wagen wurde später in Frankreich aufgefunden
Dadurch war für die Richter sicher, dass es sich um einen gemeinschaftlichen Angriff handelte. Kelm: „Die einzelnen Tatbeiträge ließen sich nicht mehr aufklären, ebenso blieb unklar, warum sie ausgerechnet in das Haus von Heike Kötting einbrachen. Viel war da nicht zu holen.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Marcus Herberholz, der Verteidiger von Petra G., kündigte an, Revision einzulegen. Beide Anwälte hatten Freispruch gefordert.