Ruhepause falsch berechnet : Beamter klagt wegen 13 Minuten Arbeitszeit und gewinnt
Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen klagte ein Zoll-Beamter 20 Minuten Arbeitszeit ein (Symbolfoto)
Sigmaringen (Baden-Württemberg) – Ein Zoll-Beamter hat vor Gericht erfolgreich 13 Minuten Arbeitszeit eingeklagt! Seine Pause war falsch berechnet worden.
Der Beamte hatte laut Arbeitszeiterfassung sechs Stunden und sieben Minuten gearbeitet. Deshalb wurde ihm auf Begründung des Arbeitsrechts eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen, die nach sechs Stunden aus Arbeitsschutzgründen fällig wird.
Arbeitgeber zog zu Unrecht volle Pause ab
Nach eigenen Angaben hatte der Mann an diesem Arbeitstag allerdings zunächst von 6 Uhr bis 7.10 Uhr Dienst geleistet, dann aus privaten Gründen den Dienst für 13 Minuten unterbrochen und von 7.23 Uhr bis 12.20 Uhr weiter gearbeitet. Die private Pause ließ der Arbeitgeber nicht als offizielle Pause gelten, weil der Zoll-Beamte sich in der kurzen Zeit nicht erholen könne. Auf den Umstand, dass der Beamte um 12 Uhr tatsächlich erst 5 Stunden und 47 Minuten – und nicht schon 6 Stunden und 0 Minuten – gearbeitet habe, komme es laut einer Dienstvereinbarung nicht an.
Der Beamte bat um Korrektur seiner Arbeitszeit um 13 Minuten. Vergeblich. Da zog er vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Baden-Württemberg) entschied nun, dass der Zollbeamte Anspruch auf die Arbeitszeitgutschrift hat. Während seiner privaten Unterbrechung habe er schließlich nicht gearbeitet. Damit könne der Arbeitgeber die Unterbrechung nicht als Arbeitszeit werten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.